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Landgericht Bonn, 6 S 79/11

Datum:
21.11.2011
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 S 79/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2011:1121.6S79.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 112 C 68/10
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 30.06.2011 - 112 C 68/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen, weil ihre Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 24.10.2011 - 6 S 79/11 -, auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird und dem die Beklagten nicht mehr entgegengetreten sind, keine Aussicht auf Erfolg hat.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 800,00 EUR festgesetzt.

 
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