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Landgericht Bonn, 3 O 71/11

Datum:
27.05.2011
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 71/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2011:0527.3O71.11.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Zum Anspruch einer Bank auf Erstattung der Auslagen für einen von ihr im Rahmen einer Zwangsversteigerung beauftragten Makler, wenn die Maklergesellschaft mit der Bank konzernmäßig verflochten ist.

 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 32.900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Kosten in Höhe von 1.801,66 € zu zahlen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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