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Landgericht Bonn, 1 O 154/11

Datum:
28.11.2011
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 154/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2011:1128.1O154.11.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.745,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 4.413,59 € seit dem 17.02.2011 und aus 2.331,98 € seit dem 06.05.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 232,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.05.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist nach Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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