Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bonn, 5 S 168/09

Datum:
27.01.2010
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 168/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2010:0127.5S168.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 103 C 158/09
Schlagworte:
unrichtige Auskunft, Nachforschungsauftrag, Herausforderung der Klageerteilung
Normen:
§§ 280 Abs. 1, 681 Abs. 1, 676 Abs. 1, 666 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Eine gegen den Warenkäufer gerichtete Klage auf Kaufwerkzahlung kann eine nicht ungewöhnliche und damit ersatzfähige Reaktion sein, wenn der Verkäufer gegen Nachnahme liefert und der Frachtführer auf ein Auszahlungsverlangen des Verkäufers hinsichtlich der Nachnahme mitteilt, eine solche sei nicht feststellbar und weitere Nachweise - etwa ein Auftragsbeleg - nicht erteilt worden.

 
Tenor:

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 16.07.2009 – 103 C 158/09 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu zahlen

a) 416,65 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2008,

b) 795,96 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.03.2009,

c) Zinsen in Höhe von 69,82 € sowie

d) vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 192,90 €.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
17

18
19
20

21
22 23 24 25 26 27 28
29

30
31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank