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Landgericht Bonn, 2 O 221/09

Datum:
14.04.2010
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 221/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2010:0414.2O221.09.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.100,- nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 20.03.2008 bis zum 09.07.2009 sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2009, Zug um Zug gegen Abtretung der M-Zertifikate mit der $$$$ && ### $#$$$$# im Nominalwert von EUR 5.000,- und aller sich daraus ergebener Rechte, sowie weiterer EUR 546,69 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Zertifikate mit der $$$$ && ### $#$$$$# und aller sich daraus ergebender Rechte in Verzug befindet.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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