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Landgericht Bonn, 10 O 345/09

Datum:
03.09.2010
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
10. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 345/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2010:0903.10O345.09.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache mit dem Antrag zu 1. erledigt ist.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

1. einen Betrag in Höhe von 5.506,21 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.167,10 EUR seit dem 02.03.2009 sowie aus weiteren 4.339,11 EUR seit dem 03.11.2009 zu zahlen,

2. den im Verfahren 18 O 168/06 vor dem Landgericht Bonn am 18.11.2009 ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss über 1.655,84 EUR herauszugeben,

3. weitere 718,40 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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