Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bonn, 8 S 93/09

Datum:
27.10.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 S 93/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:1027.8S93.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 116 C 12/09
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

I. Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 25.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg – 116 C 12/09 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 1.217,37 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2009 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Rußpartikelfilters des Herstellers L (Type-B , ABE-NR. #### ??##; mit der Aufschrift: ?? ####, ########, ? ### ### ####).

2.) Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 186,24 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2009 zu zahlen.

3.) Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 16 % und der Beklagte 84 %..

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin selbst.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank