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Landgericht Bonn, 6 S 84/08

Datum:
05.03.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 84/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0305.6S84.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 10 C 288/06
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn – 10 C 288/06 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird zugelassen.

 
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