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Landgericht Bonn, 6 S 51/09

Datum:
04.06.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 51/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0604.6S51.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Siegburg, 111 C 179/08
Schlagworte:
Zuschlag, Zwangsverwalter, Kaution
Normen:
§§ 57, 152 Abs. 2 ZVG, 566a BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Wird der Wohnungsmieter durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Eigentümer, so kann er vom Zwangsverwalter, der die Kaution vom früheren Vermieter nicht erhalten hat, die Auszahlung der Kaution nicht verlangen.

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09.01.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegburg - 111 C 179/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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