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Landgericht Bonn, 5 S 73/09

Datum:
02.09.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 73/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0902.5S73.09.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.03.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn - 7 C 211/08 - abgeändert und im Hauptsachetenor wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 265,97 € nebst Zinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 19.01.2009 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 6,50 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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