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Landgericht Bonn, 5 S 289/08

Datum:
04.03.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 289/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0304.5S289.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheinbach, 10 C 131/08
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 21.10.08 - 10 C 131/08 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1,765,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.03.08 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 229,55 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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