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Landgericht Bonn, 5 S 266/08

Datum:
10.07.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 266/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0710.5S266.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheinbach, 5 C 140/08
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 23.09.08 – 5 C 140/08 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 667,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte zu je 50 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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