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Landgericht Bonn, 2 O 225/09

Datum:
13.11.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 225/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:1113.2O225.09.00
 
Schlagworte:
Tageszulassung eines PKW
Normen:
§ 434 Abs. 1 Nr. 1 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Der Verkäufer eines Neufahrzeuges muss den Käufer darüber aufklären, dass er vor Übergabe das Fahrzeug zunächst auf sich zulassen wird, wenn sich der Verkauf des Fahrzeuges mit Tageszulassung nicht aus anderen Umständen aufdrängt.

 
Tenor:

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bonn vom 20.07.2009, berichtigt durch Beschluss vom 18.08.2009, bleibt aufrecht erhalten.

Klarstellend wird festgestellt, dass die Beklagte in den Klageanträgen zu 1. und 2. verurteilt ist, dass die Zulassung des Fahrzeugs auf den Kläger auf dessen Kosten zu erfolgen hat.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,-€ vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

 
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