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Landgericht Bonn, 13 O 323/06

Datum:
20.05.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
13. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 O 323/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0520.13O323.06.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 12.150,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2007 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Gerichtskosten tragen 95 % die Klägerin und 5 % die Beklagte zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen 95 % die Klägerin selbst und 5 % die Beklagte zu 1). Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen 11 % die Beklagte zu 1) und 89 % die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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