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Landgericht Bonn, 10 O 482/08

Datum:
29.09.2009
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
10. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 482/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2009:0929.10O482.08.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3.978,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %. Die durch die Streithilfe verursachten Kosten tragen die Streithelfer zu 30 % und die Beklagten zu 70 %, dies jeweils als Gesamtschuldner.

Von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 10 OH 9/06 Landgericht Bonn tragen die Beklagten ihre dort angefallenen außergerichtlichen Kosten, soweit diese nicht auf das Hauptverfahren angerechnet werden, zu 30 % und die Streithelfer ihre dort angefallenen außergerichtlichen Kosten, soweit diese nicht auf das Hauptverfahren angerechnet werden, zu 12 % selbst. Von der dort angefallenen gerichtlichen Verfahrensgebühr und den dort angefallenen außergerichtlichen Kosten der hiesigen Klägerin tragen, soweit diese jeweils nicht auf die Gebühren/Kosten im Hauptverfahren angerechnet werden, die hiesigen Beklagten als Gesamtschuldner 15 % und die hiesigen Streithelfer als Gesamtschuldner 6 %. Entsprechendes gilt für die in dem Verfahren 10 OH 9/06 Landgericht Bonn angefallenen Kosten des Sachverständigen C. Im übrigen ist eine Kostenentscheidung bzgl. des Verfahrens 10 OH 9/06 Landgericht Bonn nicht veranlasst.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten von der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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