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Landgericht Bonn, 8 S 24/08

Datum:
26.08.2008
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 S 24/08
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2008:0826.8S24.08.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bonn, 11 C 317/07
Schlagworte:
Rurimängel einer Kreuzfahrt ( Island )
Normen:
§§ 651c, 651d, 638 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 09.01.2008, Az.: 11 C 317/07, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 568,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.11.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 58 Prozent und die Beklagte zu 43 Prozent; die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 82 Prozent und die Beklagte zu 18 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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