Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bonn, 5 S 197/06

Datum:
25.04.2007
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 S 197/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2007:0425.5S197.06.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Rheinbach, 5 C 179/06
Schlagworte:
Unfallersatztarif, pauschaler Aufschlag auf Normaltarif
Normen:
§§ 249 ff. BGB, §§ 7, 17 StVG, § 3 PflVersG
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

1. Der erhöhte Kostenaufwand bei den Vermietungen von Unfallersatzwagen rechtfertigt in der Regel einen Pauschalen Aufschlag von 25 % auf den Normaltarif.

2. Auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren Fahrzeugs sind die tatsächlich entstandenen Kosten nur dann ohne Abzug ersetzt, wenn sie tatsächlich niedriger sind als die fiktiven Kosten für die zulässige Anmietung eines typengleichen Fahrzeugs abzüglich ersparten Eigenaufwendungen bzw. nur bis zur Grenze der fiktiven ersatzfähigen Kosten.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach teilweise abgeändert und der Beklagte verurteilt, 997,75 € an die Klägerin zu zahlen.

Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 12% und der Beklagte 88%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank