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Landgericht Bonn, 2 O 380/06

Datum:
01.08.2007
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 380/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2007:0801.2O380.06.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.992,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB seit dem 10.09.2005 sowie weitere € 2.083,64 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB seit dem 27.06.2007 zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der treuhänderisch verwalteten Kommanditbeteiligung an der „ G ##, Beteiligungsgesellschaft ## GmbH & Co. KG“, Anteilsnummer ##-, im Nominal-wert von 25.564,59 € (=50.000,00 DM).

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme hinsichtlich der unter Ziffer 1. angebotenen Übertragung der Kommanditbeteiligung in Annahmeverzug befindet.

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehen Nr. ###-###### (neue Darlehensnummer: ###-######) keine Rechte und Ansprüche mehr gegen die Klägerin zustehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11.500,00 €.

 
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