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Landgericht Bonn, 11 O 74/06

Datum:
09.01.2007
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 74/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2007:0109.11O74.06.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten

zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern unverlangt Bestätigungen darüber zuzuschicken oder zuschicken zu lassen, dass sie deren Daten innerhalb der E Gruppe weiterleiten und innerhalb der E Gruppe zur Kundenberatung, Werbung und Marktforschung nutzen darf, wenn eine solche Einwilligung nie erteilt worden ist.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 € vorläufig vollstreckbar.

 
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