Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bonn, 3 O 372/05

Datum:
26.09.2006
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 372/05
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2006:0926.3O372.05.00
 
Normen:
§ 434 Abs. 1 S 1 BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Zur Beeinträchtigung der Neuwageneigenschaft eines verkauften Fahrzeugs durch nicht unerhebliche Schäden, die vor Auslieferung im Werk entstanden und dort behoben worden sind.

 
Tenor:

1.

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an die - M - GmbH auf den Leasingvertrag Nr. 4#####/####vom 08.01.2005 33.805,00 € zu zahlen Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs Mercedes C230 Kompressor, Fahrzeugidentnummer WDB20............., und Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 0,67 % von 39.213,80 € pro 1.000 angefangener Kilometer.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 2. in Annahmeverzug befindet.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt, soweit darüber nicht bereits mit Beschluss vom 22.03.2006 entschieden ist:

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen diese zu 28 % und die Beklagte zu 2. zu 72 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. tragen diese zu 86 % selbst und zu 14 % die Klägerin.

4.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte zu 2. ist das Urteil hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zu. 2 vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank