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Landgericht Bonn, 15 O 171/06

Datum:
05.10.2006
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 171/06
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2006:1005.15O171.06.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Köln, 12 U 117/06
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.05.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und der Beklagte zu je ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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