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Landgericht Bonn, 11 O 94/04

Datum:
31.08.2004
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 94/04
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2004:0831.11O94.04.00
 
Schlagworte:
unschlüssige wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage
Normen:
§§ 3,5 Abs. 1 UWG
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Leitsätze:

Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage ist unschlüssig, wenn der vorgetragene Sachverhalt nicht unter den Klageantrag subsumiert werden kann.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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