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Landgericht Bonn, 9 O 430/01

Datum:
13.03.2002
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 430/01
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:2002:0313.9O430.01.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 40.000,00 DM (= 20.451,68 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank seit dem 13.11.2001 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 50 % sämtlicher materieller und immaterieller Schäden, letztere, soweit sie nach der mündlichen Verhandlung entstehen, aus dem Unfallgeschehen vom 15.08.1998 auf der C B in U zu ersetzen, soweit Schadensersatzansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen sind.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 63 %, den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 37 % auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils einzutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird gestattet, eine von ihnen zu stellende Si-cherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.

 
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