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Landgericht Bonn, 8 T 295/96

Datum:
14.11.1997
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 T 295/96
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:1997:1114.8T295.96.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Königswinter, 5 II 48/96
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Der Beschwerde des Antragstellers gegen die Geschäftswertfestsetzung für die Beschwerdeinstanz im Beschluss des Landgerichts Bonn vom 17. Juli 1997 wird dahingehend abgeholfen, dass der Geschäftswert für die Beschwerdeinstanz auf

35.000,00 DM

festgesetzt wird.

Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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