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Landgericht Bonn, 7 O 242/96

Datum:
07.11.1996
Gericht:
Landgericht Bonn
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 O 242/96
ECLI:
ECLI:DE:LGBN:1996:1107.7O242.96.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 11.07.1996 wird aufrechterhalten mit der Maßgabe, daß Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 26.06.1996 zu zahlen sind. Bezüglich des weitergehenden Zinsanspruchs wird das Versäumnisurteil aufgehoben; insoweit wird die Klage abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 43.600,00 DM.

Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

 
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