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Amtsgericht Waldbröl, 40 Ds 536/18

Datum:
14.01.2019
Gericht:
Amtsgericht Waldbröl
Spruchkörper:
40. Strafabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 Ds 536/18
ECLI:
ECLI:DE:AGGM2:2019:0114.40DS536.18.00
 
Schlagworte:
Verfolgungsfahrt, Polizeiflucht, Kraftfahrzeugrennen
Normen:
StGB § 315d
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften), Strafrecht
Leitsätze:

Wer anlässlich einer Verfolgungsfahrt durch die Polizei seinen PKW über eine nicht nur kurze Strecke weit über die zulässige Höchstgeschwindigkeit beschleunigt, erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 315d Abs.1 Nr.3 StGB.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Angeklagte ist schuldig des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen.

Er wird zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 Euro verurteilt.Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 9 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.

-                 §§ 315c Abs. 1 Nr. 1a und Abs. 3 Nr. 2, 315d Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 und Abs. 4, 52, 69a StGB, 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG -

 
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