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Amtsgericht Waldbröl, 3 C 264/13

Datum:
11.06.2014
Gericht:
Amtsgericht Waldbröl
Spruchkörper:
3 Abt.
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 264/13
ECLI:
ECLI:DE:AGGM2:2014:0611.3C264.13.00
 
Schlagworte:
Sachverständigenkosten, Abtretung,Inkassozession
Normen:
RDG § 10; RDG § 2 Abs. 2
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
Leitsätze:

Die Abtretung der Forderung eines Sachverständigen auf Zahlung restlicher Sachverständigengebühren an ein Unternehmen, deren Gegenstand der Ankauf von Forderungen und deren Eintreibung ist, ist wegen Verstoßes gegen das RDG unwirksam, wenn das ankaufende Unternehmen über keine Erlaubnis nach § 10 RDG verfügt und der Kaufpreis nicht beim Sachverständigen verbleibt, wenn die prozessuale Geltendmachung der Forderung misslingt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen

 
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