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Amtsgericht Waldbröl, 12 F 307/12

Datum:
11.03.2013
Gericht:
Amtsgericht Waldbröl
Spruchkörper:
12.Familienabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 F 307/12
ECLI:
ECLI:DE:AGGM2:2013:0311.12F307.12.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Unter teilweiser Aufhebung des einstweiligen Anordnungsbeschlusses vom 20.11.2012 - 12 F 307/12 - wird den Kindeseltern H2 und H1 das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Regelung von schulischen Angelegenheiten für die Kinder H3, geb. am 19.10.1998, H4, geb. am 02.02.2001, H5, geb. am 04.04.2004 und H6, geb. am 06.01.2006 entzogen.

Insoweit wird für die Kinder Oliver, Janina, Christian und H6 wird Ergänzungspflegschaft angeordnet. Zum Pfleger wird das Kreisjugendamt des A-Kreises in Siegburg bestellt.

Die weitergehenden Eingriffe in die elterliche Sorge der Kindeseltern Lore und H1 aus dem einstweiligen Anordnungsbeschluss vom 20.11.2012 werden aufgehoben.

Kosten für das Verfahren werden nicht erhoben.

 
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