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Amtsgericht Waldbröl, 6 C 251/11

Datum:
27.03.2012
Gericht:
Amtsgericht Waldbröl
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 251/11
ECLI:
ECLI:DE:AGGM2:2012:0327.6C251.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

1.       an den Kläger 2.640,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 880,00 Euro seit dem 05.11.2009, 05.01.2011 und 05.02.2011 zu zahlen;

2.       an den Kläger 253,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2011 zu zahlen;

3.       an den Kläger 316,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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