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Amtsgericht Siegburg, 124 C 66/20

Datum:
01.03.2021
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
124. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
124 C 66/20
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2021:0301.124C66.20.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

1.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 198,90 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jede Partei darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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