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Amtsgericht Siegburg, 108 C 121/20

Datum:
02.09.2021
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
108. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
108 C 121/20
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2021:0902.108C121.20.00
 
Schlagworte:
Rücktritt vom Vertrag über einen Gastschulaufenthalt; USA-Austausch; Corona-Pandemie; erhebliche Beeinträchtigung des Gastschulaufenthalts
Normen:
§§ 346, 651a, 651h, 651u BGB
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Siegburgim schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 12.08.2021durch den Richter L

für Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.668,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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