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Amtsgericht Siegburg, 115 C 16/20

Datum:
08.07.2020
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
115. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
115 C 16/20
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2020:0708.115C16.20.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 971,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

87,54

€ seit dem

19.06.2019

435,58

€ seit dem

31.12.2019

448,33

€ seit dem

18.02.2020

abzüglich am 01.04.2020 gezahlter 288,96 € zu zahlen

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 210,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

140,40

€ seit dem

14.02.2020

70,20

€ seit dem

06.03.2020

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 11 % und die Beklagte zu 89 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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