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Amtsgericht Siegburg, 110 C 46/20

Datum:
24.07.2020
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
110. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
110 C 46/20
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2020:0724.110C46.20.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.005,35 Euro seit dem 20.07.2019, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 413,90 Euro, für den Beklagten zu 1 seit dem 14.02.2020 und für die Beklagte zu 2 seit dem 03.10.2019 sowie vorgerichtliche Auskunftskosten in Höhe von 22,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, für den Beklagten zu 1 seit dem 14.02.2020 und für die Beklagte zu 2 seit dem 03.10.2019, zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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