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Amtsgericht Siegburg, 121 C 88/19

Datum:
23.10.2019
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
121. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
121 C 88/19
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2019:1023.121C88.19.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften)
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1) einen Betrag in Höhe von 1.300,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen. Die Beklagte wird zudem verurteilt, an die Klägerin zu 2) einen Betrag in Höhe von 1.300,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen. Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 406,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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