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Amtsgericht Siegburg, 112 C 223/10

Datum:
08.03.2011
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
112. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
112 C 223/10
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2011:0308.112C223.10.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.448,66 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 157,86 € seit dem 10.04.2010 aus 617,48 € seit dem 25.04.2010 und aus 1.623,32 € seit dem 04.09.2010 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 333,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7 % und die Beklagte zu 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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