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Amtsgericht Siegburg, 150 C 160/09

Datum:
07.05.2010
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
150. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
150 C 160/09
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2010:0507.150C160.09.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 8. Januar 2010 wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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