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Amtsgericht Siegburg, 120 C 82/10

Datum:
22.09.2010
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
120. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
120 C 82/10
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2010:0922.120C82.10.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 188,82 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem xxxx zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 65% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 35%.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Eines Tatbestandes bedarf es gemäß den §§ 313 a Abs. 1 Satz 1, 511 Abs. 2 ZPO nicht.

 
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