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Amtsgericht Siegburg, 110 C 19/08

Datum:
24.04.2009
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
110. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
110 C 19/08
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2009:0424.110C19.08.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.343,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.10.2007 sowie weitere 221,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.03.2008 zu zahlen. Die Beklagte zu 1) wird zudem verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 221,22 € vom 16.02.2008 bis zum 13.03.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 87 % und der Kläger zu 13 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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