Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Siegburg, 117 C 306/06

Datum:
04.01.2008
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
117. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
117 C 306/06
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2008:0104.117C306.06.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1. Der Beklagte wird verurteilt, nachfolgende Mängel der von der Klägerin angemieteten Wohnung in xxxx nebst Außenanlage sach- und fachgerecht zu beseitigen:

a) den im Wohnraum des Untergeschosses der Wohnung im unteren Bereich der Außenecke rechts unterhalb des Fenster gelegenen Feuchtigkeitsschaden mit Schimmelpilzbildung;

b) die im Badezimmer des Unterschosses der Wohnung in den Fugen der Kacheln befindliche Schimmelpilzbildung;

c) den im Abstellraum im Keller, der an das Bad im Untergeschoss angrenzt, an der Innenwand zum Bad im unteren Bereich gelegenen Nässeschaden mit Salzausblühungen;

d) den fehlenden Verschluss der Türen der Duschkabine im Badezimmer des Untergeschosses;

e) die Absenkung des seitlichen Kantenrands des von der Klägerin angemieteten Pkw-Stellplatzes vor dem Haus;

f) das Fehlen der zur Wohnung der Klägerin gehörenden Außenklingel;

g) die Schimmelpilzbildung auf den Schenkelleisten der Fensterflügel im Wohnraum des Untergeschosses.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 1.072,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 454,60 € seit dem 09.03.2007 zu zahlen, davon (unverzinste) 618,00 € Zug um Zug gegen Beseitigung der unter Ziffer 1 genannten Mängel der Mietsache.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 €. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank