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Amtsgericht Siegburg, 116 C 566/07

Datum:
25.04.2008
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
116. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
116 C 566/07
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2008:0425.116C566.07.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 160,40 € nebst Zinsen

in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem

01.03.2007 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird des weiteren verurteilt, den Kläger von einer

Gebühreforderung der Rechtsanwälte T3 u.a. in T2 aus der

vorgerichtlichen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall

vom 10.01.2007 in Höhe von 34,62 € freizustellen.

3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

5. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar; beide Parteien dürfen die

Vollstreckung der Gegenseite jeweils durch Sicherheitsleistung in

Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern die

Gegenseite nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

6. Die Berufung wird zugelassen.

 
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