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Amtsgericht Siegburg, 109 C 352/07

Datum:
10.07.2008
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
109. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
109 C 352/07
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2008:0710.109C352.07.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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