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Amtsgericht Siegburg, 111 C 268/04

Datum:
03.06.2005
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
111. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 268/04
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2005:0603.111C268.04.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.094,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. November 2004 zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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