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Amtsgericht Siegburg, 110 C 151/05

Datum:
08.09.2005
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
110. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
110 C 151/05
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2005:0908.110C151.05.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger den zukünftigen Rückstufungsschaden, der diesem auf Grund des Verkehrsunfalls vom 20.09.2004 in T in der Vollkaskoversicherung entsteht, zu 50 % auszugleichen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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