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Amtsgericht Siegburg, 111 C 117/04

Datum:
23.07.2004
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
111. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
111 C 117/04
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2004:0723.111C117.04.00
 
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 106,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.05.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 6/7, die Beklagte 1/7.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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