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Amtsgericht Siegburg, 8a C 306/00

Datum:
22.12.2000
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8a C 306/00
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:2000:1222.8A.C306.00.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 413,87 DM nebst 4% Zinsen seit dem 28.9.2000 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 4/5 die Klägerin und zu 1/5 die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 400 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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