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Amtsgericht Siegburg, 8 C 258/99

Datum:
26.11.1999
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 C 258/99
ECLI:
ECLI:DE:AGSU1:1999:1126.8C258.99.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 424,33 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.6.1998 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 86 % der Kläger und zu 14 % die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 1.000 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft erbracht werden.

 
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