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Amtsgericht Königswinter, 9 C 127/13

Datum:
29.04.2015
Gericht:
Amtsgericht Königswinter
Spruchkörper:
9. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 C 127/13
ECLI:
ECLI:DE:AGSU2:2015:0429.9C127.13.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 1/3 und der Kläger zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von 400,00 € für den Kläger ohne Sicherheitsleistung und im Übrigen darf der jeweilige Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.200,00 € abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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