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Amtsgericht Königswinter, 3 C 40/14

Datum:
04.04.2014
Gericht:
Amtsgericht Königswinter
Spruchkörper:
3. Abt
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 C 40/14
ECLI:
ECLI:DE:AGSU2:2014:0404.3C40.14.00
 
Schlagworte:
Parteiinterne Wahlen; Parteigerichtsbarkeit; Rechtsschutzbedürfnis
Normen:
§ 14 PartG; § 21 GG; § 40 VwGO
Leitsätze:

1. Für die Überprüfung parteiinterner Wahlen ist der ordentliche Rechtsweg eröffnet, auch wenn Gegenstand der Wahlvorschläge für öffentliche Ämter sind.

2. Vor der Anrufung staatlicher Gerichte ist auch im Eilrechtsschutz vorher die Parteischiedsgerichtsbarkeit anzurufen.

 
Tenor:

Die Einstweilige Verfügung vom 27.03.14 wird aufgehoben.

Der Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Antragstellerin kann die Vollstreckung hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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