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Amtsgericht Euskirchen, 505 F 43/25

Datum:
06.06.2025
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
Abteilung 505
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
505 F 43/25
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2025:0606.505F43.25.00
 
Tenor:

Den Eltern wird  die elterliche Sorge für X., geb. am 00.00.0000 vorläufig entzogen.

Es wird Vormundschaft angeordnet.

Als Vormundin wird E., D.-straße, T. bestellt.

Die Vormundschaft wird berufsmäßig geführt.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 2.000,00 EUR (§§ 41, 45 FamGKG).

 
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