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Amtsgericht Euskirchen, 27 C 258/19

Datum:
27.10.2020
Gericht:
Amtsgericht Euskirchen
Spruchkörper:
Abteilung 27
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
27 C 258/19
ECLI:
ECLI:DE:AGEU:2020:1027.27C258.19.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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